AGB Hundebetreuung

AGB Hundebetreuung / Unterbringungsbedingungen


IV. Unterbringungsbedingungen

 

1. „Pfotenfreude&Friends“ ist ein Hundebetreuungsangebot von Frau Janine Angelina Eckelt, Kiefernweg 47, 33397 Rietberg.

 

Sämtliche Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie einer erneuten ausdrücklichen Vereinbarung bedürfen.

 

2. Gegenstand des Unterbringungsvertrages ist die entgeltliche Unterbringung des Hundes bei “Pfotenfreude&Friends“ über einen von dem Hundehalter gewünschten Zeitraum. Die Unterbringung erfolgt entweder im „Hundehotel Pfotenfreude“ direkt oder in vertraglich gebundenen Gastfamilien. Ein Anspruch des Hundehalters auf einen bestimmten Unterbringungsplatz besteht nicht. Die Belegung ist von den jeweiligen Kapazitäten abhängig. Es wird jedoch versucht die Wünsche des Hundehalters zu berücksichtigen.

 

Aufgenommen werden nur Tiere mit gültigen Impfschutz nach den jeweils aktuellen Vorgaben der StIKo Vet. Wünschenswert wäre zudem Impfschutz gegen Zwingerhusten.

 

3. Die Unterbringungskosten betragen aktuell 25,00€ pro angefangenen Kalendertag bei Unterbringung im „Hundehotel Pfotenfreude“; sowie bei Unterbringung in Gastfamilien („Pfotenfreude&Friends“). Der Betrag  umfasst die Kosten der Unterbringung und artgerechten Beschäftigung. Bei der ersten Betreuungsanfrage berechnet Pfotenfreude&Friends 20€ Registrierungsgebühr inkl. Umsatzsteuer. Diese wird nicht fällig, falls keine passende (basierend auf den vom Hundehalter gemachten Angaben) Gastfamilie vorschlagen können. Soweit Sonderleistungen vereinbart werden, so sind diese, Bestandteil einer gesonderten Vereinbarung und gesondert zu vergüten. Der Unterbringungspreis enthält keinen Anteil für Futter. Das Futter ist vom Hundehalter zu stellen.

 

Mit der Anmeldung erhält der Hundehalter eine Rechnung / Mitteilung über die voraussichtlichen Kosten für den gesamten Unterbringungszeitraum. Dieser Betrag ist im Voraus, soweit die Unterbringung bei „Pfotenfreude&Friends“ erfolgt, zu überweisen. Für den Fall, dass die Unterbringung des Hundes in einer Gastfamilie erfolgt, ist der auf die Gastfamilie entfallende Anteil (15,00€ pro Kalendertag) bei Abgabe des Hundes direkt in Bar an die Gastfamilie zu entrichten. Der Empfang wird von dort quittiert. Hinsichtlich des verbleibenden Anteils erfolgt der Rechnungsausgleich durch Überweisung. Für den Fall des nicht fristgerechten Ausgleiches, besteht ein Anspruch auf die Betreuungsleistung nicht.

 

4. Sollte sich ein Hund während des Aufenthaltes aus welchem Grund auch immer verletzen oder aus anderen Gründen der tierärztlichen Behandlung bedürfen, wird der Hundehalter unmittelbar informiert und das weitere Vorgehen abgestimmt. Für den Fall, dass der Hundehalter nicht erreichbar ist oder ein besonderes Eilbedürfnis im Hinblick auf das Hundewohl besteht, ermächtigt der Hundehalter „Pfotenfreude&Friends“ und die Gastfamilien unmittelbar einen Tierarzt aufzusuchen und diejenigen Maßnahmen zu veranlassen, welche tiermedizinisch notwendig sind. Von den Kosten der tierärztlichen Behandlung stellt der Hundehalter „Pfotenfreude&Friends“ frei. „Pfotenfreude&Friends“ wird ermächtigt den Tierbehandlungsvertrag mit einem Tierarzt als Vertreter des Hundehalters zu schließen.

 

Sollte ein Hund während des Betreuungszeitraumes versterben, so wird der Tierkörper auf Wunsch des Hundehalters zur sachgerechten Verwahrung und abschließenden Entscheidung zum weiteren Fortgang zu einem Tierarzt / Krematorium gegebenen. Die hierfür entstehenden Kosten trägt der Hundehalter.

 

5. Kündigungen / Stornierungen

Der Hundehalter schließt mit „Pfotenfreude&Friends“ über einen konkreten Zeitraum einen Betreuungsvertrag. Dieser Vertrag endet mit Ablauf des vorgesehenen Betreuungszeitraumes, ohne das es einer Kündigung bedarf. Eine ordentliche Kündigung wird im Übrigen ausgeschlossen.

 


Das Recht beider Parteien den Vertrag aus wichtigem Grunde jederzeit außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die vorsätzlich falsche Angabe des Hundehalters zu Gesundheit und Verhalten des Tieres. Als wichtiger Grund gilt auch, wenn der Hund im Rahmen des Betreuungsaufenthaltes gesundheitliche Auffälligkeiten / Verhaltensstörungen zeigt, die das übliche Maß übersteigen und eine Betreuung nicht möglich machen.

 

Stornierungen der verbindlich erfolgten Buchungen sind für den Hundehalter bis einschließlich 30 Tage vor Betreuungsbeginn kostenfrei. Vom 30. bis 14. Tag vor der Betreuung ist „Pfotenfreude&Friends“ berechtigt, pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20% der Unterbringungskosten des Gesamtzeitraumes zu berechnen; bei Stornierungen ab dem 14. Tag vor dem geplanten Betreuungszeitraum bis zu dem Tag vor geplanter Aufnahme ist „Pfotenfreude&Friends“ berechtigt pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der ursprünglich vereinbarten Kosten zu berechnen; bei Nichtwahrnehmung des verbindlich gebuchten Betreuungszeitraumes ist „Pfotenfreude&Friends“ berechtigt 90% der ursprünglich vereinbarten Kosten als pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Hundehalter vorbehalten.

 

6. Die Hundehaltereigenschaft nach §833 Abs. 1 BGB bleibt während des Aufenthaltes bei „Pfotenfreude&Friends“ unberührt. „Pfotenfreude&Friends“ ist während des Aufenthaltes des Tieres Tieraufseher im Sinne des §834 BGB.

 

„Pfotenfreude&Friends“ versichert selbst und durch Gastfamilien das anvertraute Tier sorgfältig und artgerecht zu betreuen. Dies unter Berücksichtigung der mitgeteilten Besonderheiten / Verhaltensauffälligkeiten, sowie den sich aus fachkundiger Beobachtung des Hundes ergebenen Notwendigkeiten. Der Hundehalter ist sich der Tatsache bewusst, dass die Betreuung von mehreren Hunden unter Berücksichtigung der jeweiligen eigenen tierischen Gefahr stets gefahrgeneigt ist und veranlasst die Betreuung auf eigenes Risiko. Insbesondere kann es in einer Hundegruppe auch unter fachgerechter Aufsicht zu artgerechten Raufspielen und Auseinandersetzungen von Hunden kommen. Hierbei können Verletzungen der Tiere entstehen, welche unter Umständen der tierärztlichen Versorgung bedürfen.

 

„Pfotenfreude&Friends“ und seine vertragsgebundenen Gastfamilien sind für eine Haftung von Schäden im Rahmen des gesetzlichen zulässigen freigestellt. Es besteht mithin keine Haftung mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Es erfolgt auch keine Haftungsfreistellung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Ein etwaiger Schaden wird begrenzt auf einen vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Eine Haftung für mitgegebene Gegenstände (Decken, Halsbänder, Leinen, Steuermarken) wird nicht übernommen.

 

7. Fotografien des Hundes

Der Hundehalter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden das von seinem Hund während des Aufenthaltes Fotografien gefertigt werden, welche schließlich von „Pfotenfreude&Friends“ zu werblichen Zwecken verwandt werden dürfen. Eine Verwendung kann z.B. in Printmedien oder sozialen Medien erfolgen. Ein Vergütungsanspruch besteht nicht.

 

8. Schlussbestimmungen


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine der vorgenannten Unterbringungsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben hiervon sowohl der Betreuungsvertrag an sich als auch die restlichen Bedingungen unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem Willen der Vertragsparteien wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.


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